Abrechnung und Kosten

Gebührenordnung für Tierärzte
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Es wird nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet.

Die GOT wurde 1999 von der Bundesregierung erlassen.
In ihr ist der Mindestbetrag und der Höchstbetrag für jede tierärztliche Leistung geregelt.

 

Wir rechnen in der Regel nach dem Mindestsatz ab!
( außer am Wochenende, in der Nacht und bei besonders schwierigen Fällen)

Die Kosten für eine Behandlung setzen sich wie folgt zusammen:

Grundgebühr    

( Erhebung des Vorberichtes, Allgemeinuntersuchung)

+ besondere Leistungen        

(Untersuchung einzelner Organe, Röntgen, Labor etc.)

+ Materialkosten

(benutzte Medikamente, Röntgenfilm, Spritzen, Verbandsmaterial, Porto,Desinfektionsmittel etc.)

+ abgegebene Medikamente


+ Mehrwertsteuer          


= Gesamtpreis


Kostenerhebung

  • Beträge unter 50 € sind in der Regel bar zu bezahlen.
  • Stammkunden können am Ende des Monats eine Sammelrechnung zur Überweisung zugeschickt bekommen.
  • Ratenzahlung ist nach vorheriger Absprache möglich
  • Kartenzahlung ist nicht möglich
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